Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum Grundsatzfragen
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Gepostet von: Dr.Ulrich Brosa ®

09/22/2004, 10:12:22

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Die Paragrafen 16 (Tatbestandsirrtum) und 17 (Verbotsirrtum)

des Strafgesetzbuches sind besonders gut geeignet

um Willkür zu verbrämen.

Was ist Tatbestandsirrtum?

Klassisches Beispiel: Baron S und Bischof K

im schwarzen Talar gehen zur Jagd.

Baron S erschießt den Bischof K. Baron S behauptet,

er habe sein Monokel zu Haus vergessen und den

Bischof K für ein schwarzes Wildschwein gehalten.

Dem Baron S wird daraufhin, wenn er sich nicht anderweitig

unbeliebt gemacht hat, ein Tatbestandsirrtum

zugebilligt. Baron S kann nicht mehr wegen Mord und

Totschlag, sondern höchstens noch für fahrlässige

Tötung bestraft werden.

Und der Verbotsirrtum?

Die Umsonst-Freaks, die neulich in Kassel eine H&M-Filiale

ausgeräumt haben, könnten auf die Idee verfallen

sich mit einem Verbotsirrtum zu rechtfertigen:

Privateigentum sei ihnen fremd. Sie hätten wohltätig

Kleidung dort genommen, wo sie im Überfluss vorhanden sei,

und die Kleidung an Bedürftige in Kassels Straßen verteilt.

Dass sie, die Umsonst-Freaks, etwas Verbotenes getan hätten,

sei ihnen überhaupt ncht bewusst. Sie müssten darum straffrei

bleiben.

Die Umsonst-Freaks haben keine Chance, da sie sich bestimmt

schon unbeliebt gemacht haben.

Eigentlich soll der Verbotsirrtum nur bei Geschäften in Betracht

gezogen werden, die so kompliziert sind, dass auch den

Gerichten die rechtliche Bewertung schwer fällt.

Maßgeblich ist das aktuelle Urteil des höchsten Gerichts.

Der Täter, der sich mit einem Verbotsirrtum rechtfertigen will,

sollte nachweisen können, dass er fachkundigen Rat gesucht

und die Auskunft erhalten hat, er sei auf der rechtlich

einwandfreien Seite gewandelt.

Wird § 17 StGB zitiert, ist praktisch immer ein besonders

übler Betrug im Gang. Bekanntestes Beispiel ist der

Henrichs-Skandal.

Der ehemalige IG-Vorsitzende Franz Steinkühler bekam nach

fragwürdigen Immobiliengeschäften Angst, er könne

belangt werden. Hessen wurde von der SPD beherrscht.

Also ging Gewerkschaftsbonze Steinkühler zum SPD-Bonzen Henrichs,

damals Präsident des hessischen Verfassungsgerichts und

des Oberlandesgerichts zugleich. Steinkühler gab bei Henrichs

ein Rechtsgutachten in Auftrag, aus dem hervorging, dass er, Steinkühler,

sich korrekt verhalten hätte. Mit diesem Gutachten wurde eine Anklage

Steinkühlers unmöglich, da er sich auf einen Verbotsirrtum berufen konnte.

Die Schiebung wurde bekannt, weil Henrichs ein exorbitantes Honorar

kassierte, das indessen Steinkühler nicht aus eigener Tasche bezahlte.

Steinkühler hat sich zu viel Mühe gemacht. In der Praxis gilt die Regel:

Justizangehörige und ihre Begünstigten können sich immer dann,

wenn sie einer Straftat überführt worden sind, auf einen

Tatbestands- oder Verbotsirrtum berufen, die anderen aber nicht.

Es ist ähnlich wie mit der Rechtsbeugung oder der Strafvereitlung

im Amt. Ein Richter oder Staatsanwalt, dem Rechtsbeugung

nachgewiesen worden ist, behauptet einfach, er habe es

nicht absichtlich getan. Damit ist die Sache für ihn erledigt.

Die letzten Missbräuche der §§ 16 und 17 StGB haben sich

die Staatsanwaltschaften beim

Wolfsangel-Skandal

geleistet. OStA Jörg von der Staatsanwaltschaft Marburg

hat den Wolfsangel-Beschuldigten freigesprochen,

indem er ihm einen Tatbestandsirrtum zubilligte.

Lesen Sie Jörg Einstellungsbescheid ganz unten auf

http://www.althand.de/polnaz.html .

OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft wollte

zeigen, dass er noch klüger ist als der ihm untergebene Jörg.

Nein, so äußerte Rückert, es sei kein Tatbestandsirrtum,

sondern ein Verbotsirrtum, weshalb der Wolfsangel-Beschuldigte

davonkommen müsse. Lesen Sie Rückerts Bescheid auf

http://www.eucars.de/blindeye/Images/Fig%205.htm ,

besonders seine Seite 3

http://www.eucars.de/blindeye/Images/Fig%205-3.htm .

Das grundsätzliche Problem ist: Die westdeutsche Justiz

wurde nie entnazifiziert. Die gegenwärtige Generation hat

zwar das Dritte Reich nicht mehr erlebt, wurde aber von

nationalsozialistischen Juristen ausgebildet und trägt

deren Fehlbegriffe weiter.

Ulrich Brosa

--modified by Dr.Ulrich Brosa at Sat, Oct 08, 2005, 17:07:48







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