Prügelei im Gerichtssaal und Richter Laudi (Kirchhain), der selbst 'Hand anlegt' Kommentar zu Urteil


Gespostet von DPN ® , Nov 08,2004,05:01 Antwort schreiben      Forum

Dieser Bericht ist ein Dokument der Fassungslosigkeit - und daher subjektiv

Dorfrichter Laudi und die 'Wolfsangel-Affäre'

75 Tagessätze, weil jemand es wagte, sich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde über Untätigkeit der Ermittlungsbehörden zu beschweren

Eigentlich sollten wir Redaktionsmitglieder uns schämen! Erweckt der Titel doch den Anschein, als nähmen wir die Tatsache, dass ein Dorfrichter sich entblödet, an einer Rangelei in seinem Gerichtssaal teilzunehmen, wichtiger als das Verbrechen, das dieser Richter einen Bürger seiner Grundrechte beraubt, statt ihnen Geltung zu verschaffen. Schrecklicher ist in der Tat Letzteres, aber es ist leider alltäglich in (nicht nur) deutschen Gerichtssälen (wie auf dieser Homepage hundertfach belegt). Spektakulärer ist Ersteres, denn es kommt in Deutschland wirklich selten vor. Und dieses Verhalten ist nicht nur spektakulär: Es ist entlarvend, speziell im Kontext des Falles, um den es in diesem Bericht geht. Solche Entgleisungen zeigen die autoritäre Grundhaltung und die nur notdürftig kaschierte Primitivität dieses Richters. Und daraus erklärt sich auch die Wahl unseres Titels: Was anlässlich dieser Verhandlung zum wiederholten Male in Richter Laudis Sitzungssaal in Kirchhain passierte, kann bei jedem rechtschaffenen Menschen nur Ekel erzeugen. Dem Berichterstatter jedenfalls drehte sich, obwohl er wahrlich einiges an richterlichem Nonsense gewohnt ist, der Magen um.


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Das 'Recht auf Beschwerde' gehört in Deutschland zu den grundgesetzlich garantierten Rechten. In Artikel 17 heißt es lapidar: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Welchen Stellenwert Dorfrichter Laudi und der Marburger Oberstaatsanwalt Jörg diesem Grundrecht zubilligen, wurde in einer Verhandlung gegen den Physiker Dr. Ulrich Brosa (54) vom 4. November 2004 vor dem Amtsgericht in Kirchhain deutlich. Dr. Brosa wurde zu 75 Tagessätzen verurteilt, weil er es gewagt hatte, den zuständigen Ermittlungsbehörden (insbesondere der Staatsanwaltschaft Marburg) bei ihren Ermittlungen gegen Verursacher von Nazi-Schmierereien Untätigkeit vorzuwerfen und sich in seinem Ärger darüber an den zuständigen hessischen Innenminister Volker Bouffier zu wenden. (Siehe die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Ermittlungsbeamten sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OStA Jörg, letztere nach der rechtswidrigen Einstellung des Verfahrens gegen die Ermittlungsbeamten durch Jörg.) Dieses Verbrechen, einen Bürger wegen berechtigter Kritik an Behörden zu verurteilen, wurde von Laudi schon einmal begangen, als er Dr. Brosa im Jahre 2002 wegen 'Beleidigung von Staatsorganen' verurteilte (siehe: Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung).

Wie OStA Jörg und Dorfrichter Laudi den Sinn eines Gesetzes pervertieren und so ein Grundrecht aushebeln

Oberstaatsanwalt Jörg ist der Auffassung, dass es sich bei den Vorwürfen von Dr. Brosa um 'falsche Verdächtigungen' handle, strafbar nach § 164 StGB (siehe die Klageschrift vom 7. 6. 2004). In Absatz 1 heißt es dort: "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Fokus dieses Paragraphen ist klar: Er soll das (speziell für totalitäre Systeme so typische) Denunziantentum verhindern oder zumindest erschweren. Ausgerechnet diesen Paragraphen dann gegen einen Bürger zu wenden, der sich über eine Behörde beschwert, ist an bösartigem Zynismus schwer zu überbieten. Selbst angenommen nämlich, die Vorwürfe von Dr. Brosa seien tatsächlich objektiv nicht berechtigt: Wenn das ausreichen würde, um nach § 164 wegen 'falscher Verdächtigung' verurteilt zu werden, dann müssten alle Ermittlungsbeamten (insbesondere alle Staatsanwälte), deren Beschuldigungen sich in einer Verhandlung als haltlos erweisen, anschließend ins Gefängnis. Und für den Fall, dass ein Urteil in der nächst höheren Instanz gekippt wird, müsste auch der Richter der Vorinstanz dann ins Gefängnis. Sie alle haben sich nämlich offensichtlich 'falscher Verdächtigungen' schuldig gemacht. Und sie haben, ihrer Aufgabe gemäß, ein 'behördliches Verfahren' dadurch herbeigeführt.

Das ist so offensichtlich, dass auch Jörg und Laudi das wissen müssen. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass sie sich über den intendierten Anwendungsbereich dieses Paragraphen so fundamental täuschen. Unter dieser Voraussetzung stellt sich dann allerdings die brisante Frage, wie ihr Handeln juristisch zu bewerten ist, wenn sie Dr. Brosa dennoch anklagen bzw. verurteilen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich meine, dass man keine besonderen juristischen Kenntnisse benötigt, um erkennen zu können, dass es sich dann um Rechtsbeugung handelt. Und Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Es scheint mir offensichtlich, dass die Zuschauer bei diesem Prozess Zeuge eines Verbrechens geworden sind, begangen von OStA Jörg vom der Staatsanwaltschaft Marburg und Dorfrichter Laudi vom Amtsgericht Kirchhain. OStA Jörg war zwar selbst nicht anwesend, da er das Verfahren aus formalen Gründen an einen (in diesem Fall vermutlich untergordneten) Staatsanwalt abgeben musste, weil die Dienstaufsichtsbeschwerde sich ja gegen ihn selbst gerichtet hatte. Der informierte Bürger aber weiß: Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Offenbar übertrug Jörg die Aufgabe an einen (übrigens etwas ängstlichen) jungen Staatsanwalt namens Heinisch, der seinen Vornamen auf Nachfrage nicht preisgeben mochte. Wohlwollend betrachtet ist es verständlich, dass Heinisch zögerte, mit seinem noch 'unbefleckten' Namen für den Unsinn zu stehen, den er auf Weisung seines Vorgesetzten vorzutragen hatte. Wir wollen ihn daher aus diesen Erörterungen heraus halten, denn woher der Wind wehte, darüber muss man nicht lange spekulieren.

'Folter(er) Logik: Eine ans Dämonische grenzende Pervertierung der Logik durch Laudi und Jörg

Was würden Sie von folgendem Urteilsspruch halten: "Der Beklagte wird hiermit verurteilt, weil er behauptet hat, zwei plus zwei ergebe vier."? Ist Ihnen bewusst, verehrte Leserinnen und Leser, dass es derartige Urteile tatsächlich gibt? Ich meine natürlich nicht wirklich Urteile, bei denen einfache Regeln der Addition verletzt werden, denn das würde ja jeder Hauptschüler sofort erkennen und sich darüber lustig machen können. Ich meine Urteile, bei denen einfachste Denkgesetze und die Regeln der Logik verletzt werden. Es mag das Opfer eines solchen Urteilsspruchs wütend oder gar wahnsinnig machen, aber wenn die nächst höhere Instanz auch zu dumm ist, den Unsinn zu erkennen, oder zu feige ist, ihn offen zu legen, dann muss das Justizopfer das eben hinnehmen. In der Ex-DDR gab es viele Urteile, die gegen einfachste Denkgesetze verstießen. Das war unvermeidbar, wenn man einen Verstoß gegen Menschenrechte, die offiziell ja in den Gesetzen der DDR verankert waren, als rechtens hinstellen wollte. Das war nur möglich, wenn man Denkgesetze verletzte. Derartiger geistiger Folter hilflos ausgeliefert zu sein, kann buchstäblich zu Wahnsinn führen.

In der Ex-DDR waren derartige Nonsense-Urteile meist politisch motiviert. Das ist schlimm. Aber es ist für den der Justiz Unterworfenen nicht unbedingt leichter zu ertragen, wenn sie durch Dummheit oder Parteilichkeit motiviert sind.

Unabhängig von der Frage nach dem vom Gesetzgeber intendierten 'Sinn' (Fokus) dieser Strafvorschrift lautet die für die Möglichkeit der Subsumption einer Handlung unter diese Vorschrift zentrale Formulierung selbstverständlich: "... wider besseres Wissen". Richter und Staatsanwälte kommen eben trotz 'falscher Verdächtigungen' nicht ins Gefängnis, weil man davon ausgeht (teilweise ja bekanntermaßen leider zu Unrecht), dass sie nicht 'wider besseres Wissen' handelten. Jörg und Laudi sind natürlich schlau genug, dies formal auch in ihrer Argumentation zu berücksichtigen: Mit absurden Argumentationsfiguren mühen sie sich ab zu begründen, dass Dr. Brosa seine Vorwürfe vorbrachte, wissend, dass sie unberechtigt seien. Scham empfinden diese beiden 'fürchterlichen Juristen' angesichts ihrer perfiden Pervertierung der Logik ganz offensichtlich nicht.

Jörg und Laudi unterstellen frech, Dr. Brosa sei in Wahrheit gar nicht wirklich wütend gewesen. Dies müssen sie unterstellen, wenn sie behaupten, er habe in Wahrheit ja gewusst, dass die Behörden eifrig an dem Fall arbeiten und sich wirklich Mühe mit der Aufklärung gaben (was sie nachweislich nicht taten). Denn wenn es erstens tatsächlich so gewesen wäre und er es zweitens auch gewusst hätte, dann könnte er ja nicht wütend werden, dann könnte seine Wut und seine Aufregung nur unecht, nur Heuchelei gewesen sein, nur dem einen Zwecke dienend, eine Anzeige gegen die Ermittlungsbehörden legitimieren zu können. Sie müssen also unterstellen, dass er sich buchstäblich nur 'künstlich' aufregte, sonst ist ihre Behauptung, er habe wissentlich falsche Anschuldigungen vorgebracht, unhaltbar. Doch die Absurdität dieser ihrer Unterstellung wird offensichtlich, wenn man sich verdeutlich, dass Dr. Brosa, zusammen mit Frau Mensah-Schramm (59), beachtliche Anstrengungen unternahm, die Nazi-Schmierereien selbst zu entfernen (siehe die Wolfsangel-Affäre), vor allem aber, dass er persönlich Opfer neonazistischer Gewalttaten in Amöneburg wurde (siehe: Staatsanwaltschaft Marburg unter Vertuschungs-Verdacht)! Und selbst, wenn sie das nicht hätte von der Absurdität ihrer Unterstellung überzeugen können: Spätestens in dem Moment hätte es ihnen deutlich werden müssen, als sie die offensichtliche Erregung, die mühsam gezähmte Wut Brosas bei der Gerichtsverhandlung erlebten.

Für die regelmäßigen Leser des Beschwerdezentrums ist so etwas allerdings nicht neu. Sie wissen: Das Urteil stand für Laudi ohnehin schon vor der Verhandlung fest. Die ganze Verhandlung war eine (peinliche) Show.

Ist der Vorwurf der 'Untätigkeit' eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung (Wertung)?

Wir wollen uns dennoch die Mühe machen, die Absurdität dieser peinlichen Show, dieser Farce von einer Gerichtsverhandlung noch etwas deutlicher hervortreten zu lassen. Dazu müssen wir uns vergegenwärtigen, worin die Anklage gegen Dr. Brosa im Einzelnen bestand. Dr. Brosa warf (und wirft) den Ermittlungsbeamten und der Staatsanwaltschaft 'Untätigkeit' vor. Dieser Vorwurf wird von Oberstaatsanwalt Jörg als ‚falsche Verdächtigung‘ im Sinne des § 164 StGB gewertet. Eine falsche Verdächtigung kann nur in einer nicht zutreffenden Tatsachenbehauptung bestehen, denn Meinungsäußerungen oder Wertungen sind ihrem Wesen nach weder ‚falsch‘ noch ‚richtig‘, sind Ausdruck persönlicher ‚Vorlieben‘/Sichtweisen/Werturteile.

Die Frage ist daher zunächst, was denn diese Formulierung, eine Behörde sei ‚untätig‘, bedeuten kann. Selbst für den Fall, dass Dr. Brosa tatsächlich 'wusste', was die Behörden in dieser Angelegenheit konkret unternommen haben, muss ein Staatsanwalt und ein Richter auf jeden Fall die Frage klären, ob der Vorwurf der Untätigkeit überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung darstellen kann. Das hat Richter Laudi nicht getan. Zu derartigen abstrakten und grundsätzlichen Überlegungen neigt Dorfrichter Laudi nämlich nicht (siehe dazu den weiter oben bereits zitierten Bericht Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung). Er tendiert mehr zu 'Selbstgewissheit aus dem Bauch heraus' (allzu vielen seiner Kollegen in diesem Punkt nicht unähnlich). So wie auch andere hier gewürdigte Richter ist er halt mit sehr viel Macht ausgestattet, und es wird vermutlich auch ihn daher nicht sonderlich beunruhigen, dass er sich hier von einem Nicht-Juristen einen ans Kriminelle grenzenden Dilletantismus vorwerfen lassen muss. (Peinlich, Herr Richter Laudi, peinlich!) - Dorfrichter Laudi ist, so hoffen wir, jemand, der sich politisch informiert. Wie oft, sollte man ihn fragen, wirft die Opposition der Regierung 'Untätigkeit' vor, wissend, dass die Regierung sich sehr wohl 'auf ihre Art' intensiv mit dem Problemen beschäftigt bzw. beschäftigt hat? Sollen die Oppositionspolitiker jetzt alle ins Gefängnis wegen 'falscher Verdächtigungen'? (Eine Anmerkung für die Leser, die die Klageschrift von OStA Jörg gelesen haben und ein wenig mehr Sinn für Logik haben als Jörg und Laudi finden Sie hier.)

Unsere Leser mögen mir meine Polemik nachsehen. Sie ist Ausdruck meiner Fassungslosigkeit und ohnmächtigen Wut. Sollte ich mich total verrannt haben, sollte meine Wut völlig unberechtigt sein, weil die Verurteilung von Dr. Brosa ganz und gar im Einklang mit den Gesetzen (auch den Gesetzen der Logik) erfolgt ist, dann würde ich mich über entsprechende Aufklärung in unserem Diskussionsforum (siehe unten) sehr freuen.

Dr. Brosas Vorwurf der Untätigkeit bedeutete selbstverständlich nicht, dass die Behörde 'gar nichts' tut bzw. tat (die Beamten sozusagen regungslos in ihrem Sessel sitzen) und es bedeutet auch nicht, dass die Ermittlungsbehörde in dem entsprechenden Fall buchstäblich nichts unternommen hat. Um es pointiert auszudrücken: Es genügt halt nicht, Akten von dem einen Zimmer in ein anderes Zimmer zu tragen, obwohl das durchaus eine Form von Tätigkeit darstellt. So sehen Ermittlungen nicht aus! Versuchen wir uns diesen Gedanken an einem Beispiel zu verdeutlichen, etwa den Vorwurf der 'unterlassenen Hilfeleistung': Wenn jemand zu einem Unfall kommt und einen hässlichen Mann, der in seinem Auto zu verbrennen droht, seinem Schicksal überlässt, um dafür einer hübschen Frau, die sich den Knöchel verstaucht hat, zu helfen, dann ist er zwar nicht 'untätig' - aber er macht sich dem Mann gegenüber dennoch der 'unterlassenen Hilfeleistung' schuldig. In anderen Worten: Mit 'Untätigkeit' ist selbstverständlich nicht gemeint, dass jemand 'gar nichts' tut; es ist gemeint, dass jemand das 'offensichtlich Notwendige (Angemessene)' nicht tut. Das meint in dem oben zitierten Beispiel auch die Opposition mit dem Begriff 'Untätigkeit' gegenüber der Regierung. Und nun die wichtige Feststellung: Eine solche Einschätzung ist selbstverständlich eine Meinung, eine subjektive Wertung, kann gar keine Tatsachenfeststellung sein.

OStA Jörg und Richter Laudi haben sich eines Verbrechens schuldig gemacht

Wir haben nun einen kleinen Teil der Arbeit, den eigentlich Jörg und Laudi hätten leisten müssen, nachträglich geleistet. Wenden wir nun die Maßstäbe, die Jörg und Laudi auf Dr. Brosa anwenden, auf sie selbst an. Da sieht es schlecht aus, wirklich schlecht: Jörg und Laudi waren nicht etwa ‚nur‘ untätig, nein: Jörg und Laudi muss man eines Verbrechens anklagen, dass der oben beschriebenen ‚unterlassenen Hilfeleistung‘ entspricht. Auch sie haben irgend etwas getan, aber sie haben nicht das in diesem Fall Notwendige oder gar Angemessene getan. Sie haben, um in dem oben gewählten Bild zu bleiben, statt dem Mann zu helfen, der in seinem Auto zu verbrennen drohte, der ‚hübschen Frau‘ geholfen, die sich den Knöchel verstaucht hatte (ihre Kollegen, Ihre 'Leidensgenossen bei den Ermittlungsbehörden geschützt und ihr Mütchen an Brosa gekühlt).

Nachdem wir nun diese simplen Begriffsklärungen nachgeholt haben, ist Folgendes nicht mehr schwierig einzusehen: Wenn man berücksichtigt, dass nicht nur eine bundesweit bekannte Bürgerrechtlerin wie Frau Mensah-Schramm (der am 6. 12. 1994 für ihr Engagement gegen Neonazi-Schmierereien die Bundesverdienstmedaille verliehen wurde), sondern auch der Bürgerrechtler Dr. Edmund Haferbeck (47), der als Rechtsbeistand von Dr. Brosa fungierte (ganz abgesehen von der gesamten Redaktion des Beschwerdezentrums), die Einschätzung von Dr. Brosa teilen, dass den Behörden hier zu Recht 'Untätigkeit' vorgeworfen wurde, dann kann man doch nicht mehr argumentieren, Dr. Brosa haben wissentlich falsche Verdächtigungen ausgesprochen. Dann ist dieser Vorwurf offensichtlich widersinnig.
Ein Klick auf das oben stehende Bild führt zu einem Videoclip mit einem Kurzinterview mit Dr. Edmund Haferbeck. Zum Ansehen des Videoclips (2,2 MB) benötigen Sie das Programm RealPlayer (falls Sie dieses Programm noch nicht besitzen, Können Sie es unter www.real.com kostenlos herunter laden).

Jörg und Laudi müssten das wissen, denn sie sind Juristen, wissen also um den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Wertungen (Meinungsäußerungen). Wenn sie das aber wissen, dann haben Sie sich mit der Anklage und erst recht mit der Verurteilung von Dr. Brosa eines Verbrechens schuldig gemacht; und sie haben genau das getan, was sie Dr. Brosa vorwerfen: Falsche Verdächtigungen! Wenn ein Richter das in Ausübung seines Amtes tut, dann nennt man das eine Rechtsbeugung, und das ist ein besonders schweres Verbrechen. Es gibt allerdings noch eine zweite Möglichkeit: Jörg und Laudi sind nicht in der Lage, das zu erkennen. Man weiß nicht, was man schlimmer finden soll. Sollte dem aber so sein, dann wären sie unverzüglich wegen ‚geistiger Schwäche‘ von ihren Aufgaben zu entbindern!

Ein wenig Nachhilfeunterricht für OStA jörg und Dorfrichter Laudi

Verehrte Leser, erlauben Sie mir einen weiteren Stilbruch. Erlauben Sie mir, als würde es sich hier um einen Offenen Brief handeln, diese beiden 'Juristen' direkt anzusprechen.


Verehrter Herr Richter Laudi und verehrter Herr Oberstaatsanwalt Jörg

Für den Fall, dass Ihnen angesichts dieses Artikels auch der letzte Rest an klarem Denkvermögen verloren gegangen sein sollte, ein paar kleine Hinweise: Auch der letzte Satz des vorherigen Absatzes ist selbstverständlich wieder eine Wertung (das sei in aller Bescheidenheit eingestanden), denn Inkompetenz ist kein objektivierbares Merkmal einer Person. Das Ausmaß Ihrer Inkompetenz möge der gebildete Leser auf der Grundlage der von uns vorgestellten Fakten und Überlegungen selbst einschätzen. Es mag sein, dass Sie unsere Einschätzungen 'beleidigend' empfinden. Dann machen Sie sich bitte klar, dass Sie 'in Ausübung Ihres Amtes' Beleidigungen gegen Dr. Brosa ausgesprochen haben, die an Unverschämtheit schwer zu überbieten sind. Sie werden auch uns, den Journalisten, dann zuzubilligen bereit sein, dass auch wir, in Ausübung unseres Amtes, Feststellungen zu treffen berechtigt sind, die Ihnen nicht schmecken und die sie sogar 'persönlich beleidigend' empfinden mögen. Wir schreiben diesen kleinen Hinweis, weil ein Kollege von Ihnen, Richter am Landgericht Braunschweig Serra di Oliveira doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen hat, den Autor dieses Artikels wegen Beleidigung anzuzeigen, nur weil dieser eine bodenlos dämliche Urteilsbegründung von ihm in der Weise kommentiert hat, die sie verdient.

Dorfrichter Laudi führt die 'Würde des Gerichts' (in seinem Fall ohnehin eine Farce) endgültig ad absurdum

In einer Verhandlungspause (ich betone: nicht während der Verhandlung) entfaltete der Aktivist der Projektwerkstatt Saasen, Jörg Bergstedt (40), zusammen mit einer Mitstreiterin vor den Zuschauern ein etwas größeres Transparent, das einen Fernsehbildschirm symbolisieren sollte. Wie schon bei anderen Anlässen wollte Bergstedt mit seiner äußerst harmlosen 'Einlage' einfach die Absurdität dieser 'Veranstaltung' (Gerichtsverhandlung) den Zuschauern vor Augen führen. Sicher: Im Gerichtssaal sind Demonstrationen nicht erlaubt. Doch kann das erklären, wieso Bergstedt mit dieser kleinen 'Einlage' einen regelrechten Tumult auszulösen imstande war? Er konnte gerade noch sagen: "Wir sind vom Mars-TV", da stürzten sich auch schon die (überwiegend ja nur als Zeugen anwesenden !) Polizisten, vor allem aber der 'Gerichtsdiener' auf ihn, um ihm dieses Transparent zu entreißen bzw. es zu zerreißen. (Den Bericht der Projektwerkstatt zum Prozess lesen Sie hier.) Wieso diese ungeheure Aggressivität der Reaktion? Wie ist das geradezu hasserfüllte Gesicht des 'Gerichtsdieners' (Aufsichtsbeamten) zu erklären, dessen Gesichtsausdruck den Eindruck vermittelte, dass er diese harmlosen Demonstranten und 'Ruhe-Störer' scheinbar wie gefährliche Terroristen empfand?
Ein Klick auf das oben stehende Bild führt zu einem kurzen Video-Interview mit Jörg Bergstedt. Zum Ansehen des Videoclips (5,3 MB) benötigen Sie das Programm RealPlayer (falls Sie dieses Programm noch nicht besitzen, Können Sie es unter www.real.com kostenlos herunter laden).

Plötzlich hatte man den Eindruck, man befinde sich in einem alten Film über die Ex-DDR oder auf dem 'Platz des Himmlischen Friedens' in Peking bei einer 'nicht angemeldeten Demonstration'. Man fühlte sich erinnert an Fernsehbilder, die zeigen, wie Stasi-Mitarbeiter bzw. Angehörige der chinesischen Geheimpolizei versuchen, Demonstranten mit roher Gewalt daran zu hindern, irgendein Transparent zu entrollen, mit den für die Berichterstattung über solche Zwischenfälle bekannten typischen Szenen: Etwa ein 'Stasi-Scherge', der sich in offensichtlich gewalttätiger Absicht auf Demonstranten stürzt und Plakate oder Transparente herunterreißt und zerreißt bzw. an Ort und Stelle zu zerstören versucht. In diesem Gerichtssaal in einem Dorf in der Bundesrepulik Deutschland eine war das wahrlich eine kafkaesk wirkende Szene.

Doch am Amtsgericht Kirchhain ist auch eine solche Peinlichkeit noch steigerbar. Der 2. Vorsitzende des Ortsverbandes Marburg der 'Humanistischen Union', Dragan Pavlovic (34, siehe obiges Foto), versuchte, von diesem absurd anmutenden 'Tumult' ein Foto zu schießen. Was er damit auslöste, spottet jeder Beschreibung: Dorfrichter Laudi höchst persönlich mischte bei der sich ergebenden Rangelei, bei dem die anwesenden 'Polizisten außer Dienst' Herrn Pavlovic die Kamera zu entwinden versuchten, eigenhändig mit. Unter Anwendung körperlicher Gewalt wurde ihm die Kamera schließlich abgenommen. Die Aufgebrachtheit der anwesenden Staatsmacht wirkte, als trage Dragan Paclociv nicht eine Fotokamera in seiner Hand, sondern eine Handgranate, die jeden Augenblick zu detonieren droht. Was, fragte man sich als unbeteiligter Beobachter, bringt einen Richter dazu, bei einem solchen Handgemenge mitzumischen, statt seinen Beamten ruhig die Anweisung zu geben, sich die Kamera aushändigen zu lassen oder den Besitzer direkt zur Herausgabe der Kamera aufzufordern? Wie ist diese völlig absurde Panik erklärbar, wo es doch nur um ein Foto ging, das in einer Verhandlungspause (zugegeben im Gerichtssaal, wo es nicht ausdrücklich erlaubt worden war) geschossen wurde?
Ein Klick auf das oben stehende Bild führt zu einem kurzen Video-Interview mit Peter Briody (63) vom institut voigs (iv). Zum Ansehen des Videoclips (7,1 MB) benötigen Sie das Programm RealPlayer (falls Sie dieses Programm noch nicht besitzen, können Sie es unter www.real.com kostenlos herunter laden). Das im Interview von Peter Briody erwähnte Gutachten zu diesem Prozess finden Sie hier.)

Urteilsverkündung

In anmaßend schnodderigem Ton verlas Dorfrichter Laudi nach mehr als drei Stunden Show das Urteil, so als wollte er dem Beschuldigten, aber auch den Anwesenden, einschließlich der anwesenden Zuschauer, sagen: "Hier bin ich der Boss!" .

--modified by DPN at Sat, Nov 13, 2004, 15:53:31



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