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Re : Prügelei im Gerichtssaal und Richter Laudi (Kirchhain), der selbst 'Hand anlegt' -- DPN | |||||
| Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Nov 14,2004,10:19 | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum | ||
Das sind die Lehren, die aus der Akte zu ziehen sind:
Tipp 1: Der anständige Polizeibeamte übersieht geflissentlich
Hakenkreuze, SS-Runen sowie andere Manifestationen
des erstarkenden Nationalsozialismus.
Merke: Die Polizei hat Wichtigeres zu tun.
(Lediglich wenn überregionale oder gar internationale
Journalisten auftauchen, sind hektische Aktivitäten
vorzuführen.)
Tipp 2: Sollten Privatleute eine Polizeistreife zu einem Platz
des wiederbelebten Nationalsozialismus rufen, soll die
Streife den Platz nicht finden. Der anständige Polizeibeamte
fährt daran vorbei.
(Es wird abgeraten überhaupt nichts zu tun, weil eingehende
Telefonanrufe in den meisten Polizeistationen automatisch
aufgezeichnet werden.)
Tipp 3: Sollten besagte Privatleute auf dem Erscheinen der Polizei
bestehen, sind sie als unzuverlässige Subjekte und Querulanten
darzustellen, die sich über Delikte aufregen, die es in Wirklichkeit
gar nicht gibt.
Tipp 4: Fotos und andere Beweise, welche die Aussagen jener
unzuverlässigen Subjekte und Querulanten bestätigen könnten,
sind aus der Ermittlungsakte fernzuhalten.
Tipp 5: Der anständige Polizeibeamte soll wegen eines
Rechtsextremisten-Delikts keinesfalls Anzeige von Amts wegen
erstatten.
Merke: Die Polizei hat andere Feinde.
Tipp 6: Der Rechtsextreme ist grundsätzlich als Opfer einzustufen.
Es sind immer andere, die ihn geschädigt haben.
Tipp 7: Der Rechtsextreme ist fast so glaubwürdig wie die Polizei.
Er steht grundsätzlich über Personen anderer Art.
Merke: Der Spruch "Die Polizei lügt nicht" stammt aus dem
NS-Film "Eine Nacht im Mai".
Tipp 8: Der anständige Staatsanwaltschaft darf polizeiliches
Fehl- oder Nichtstun keinesfalls beanstanden,
sondern soll ebenfalls unliebsame Beweisstücke aus der
Akte fernhalten.
Merke: Polizei und Justiz sind aufeinander angewiesen.
Die Polizei muss die Straftaten der Justiz durchsetzen.
Die Justiz muss die Straftaten der Polizei vertuschen.
Tipp 9: Liegt unbestreitbar eine Straftat zwecks Wiederbelebung
des Nationalsozialismus vor, soll der anständige Staatsanwalt
den Rechtsextremen entschuldigen, indem er behauptet,
der Rechtsextreme habe nicht gewusst, was er tat.
Tipp 10: Schreibt irgendein Querulant eine
Dienstaufsichtsbeschwerde über die Polizei, soll derselbe
Staatsanwalt, der Tipp 8 und 9 ausgeführt hat, Scheinverfahren
gegen die Polizeibeamten einleiten. Ermittlungen sind
überflüssig. Die Scheinverfahren bestehen aus
Einstellungsbescheiden, in welchen den Polizeibeamten
einwandfreies Verhalten bescheinigt wird.
Tipp 11: Derselbe Staatsanwalt, der Tipp 8 bis 10 befolgt hat,
soll ein Strafverfahren gegen den Querulanten wegen falscher
Verdächtigung einleiten. Der anständige Staatsanwalt soll
behaupten, die Schriftstücke in der Ermittlungsakte bedeuteten
etwas andres als das, was wirklich in ihnen zu lesen ist.
Der Querulant hat falsch verdächtigt, indem er den
wirklichen Text zitiert hat.
Es sind die typischen Mätzchen eines totalitären Staats.
Polizei und Justiz haben den Sachverhalt verfälscht dargestellt
und das Recht gebeugt. Dabei geht es nicht nur um
Verfehlungen untergeordneter Stellen.
Nachdem meine Dienstaufsichtsbeschwerde mit verlogenen
Sprüchen abgewimmelt worden war, hat Irmela Mensah-Schramm
unsere Erlebnisse in einem Brief an den hessischen Innenminister
Volker Bouffier nochmals dargelegt und darauf bestanden, dass ihr
Brief Bouffier persönlich vorgelegt werde. Mensah-Schramm bekam
am 10.8.2004 Antwort von der Staatssekretärin Scheibelhuber:
"Herr Staatsminister Bouffier hat Ihr Schreiben
zur Kenntnis genommen."
Die hessische Staatsregierung hat Grund zur Hysterie. Vielleicht wäre
es besser gewesen, wenn sich alle diejenigen, welche selbst keinen
der guten 1-Euro-Jobs haben möchten, von Angang an korrekt
verhalten hätten.
Ulrich Brosa
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