| Gepostet von DPN ® (Peter,DPN), Apr 10,2005,01:34 | Antwort schreiben | Forum | |||
Wir erhielten nun folgende Abmahnung:

Und wir antworteten darauf folgendermaßen:
Herrn RA Freiherr von Gravenreuth
Schwanthalerstr. 3
80336 München
8. 4. 2005
Ihr Zeichen: GVG-8220/05 GvG
Ihr Brief vom 5. 4. 2005
Sehr geehrter Herr Gravenreuth
Ihre Behauptung einer Verletzung des Kunsturhebergesetzes ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich habe die auf meinen Seiten verwendete Zeichnung (es handelt sich nicht um ein Foto) aus dem Internet herunter geladen.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass der Künstler das von Ihnen als Quelle angegebene Foto als Vorlage benutzt hat, doch liegt darin bekanntlich keine Verletzung von Urheberrechten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Niehenke
--modified by DPN at Mon, Apr 11, 2005, 13:58:10
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