Abmahner müssen nachweisen, dass der von ihnen angesetzte
Streitwert einem wirklichen Schaden entspricht. Ich habe
beispielsweise in einem Abmahnverfahren, das einer der
hiesigen Oberhetzer gegen mich (!) angezettelt hat,
durchgesetzt, dass der Streitwert von 5000 Euro auf 1500 Euro
gemindert wurde.Manche empfehlen, den strittigen Beitrag im Internet
einfach zu löschen oder sogar die Unterlassungserklärung
zu unterschreiben, aber die Rechnung des Rechtsanwalts
nicht zu bezahlen. Der RA müsse dann klagen, könne aber
nur den Betrag seiner Rechnung als Streitwert gelten machen.
Ich halte das für keine gute Idee, wenn es Beweise
dafür gibt, dass die abgemahnten Inhalte richtig sind.
In solchen Fällen sollte man besser an der Wahrheit festhalten
- trotz korrupter Justiz - und sich nicht einschüchtern lassen.
Ulrich Brosa