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Re : Hier hat sich das Beschwerdezentrum geirrt: Recht am eigenen Bild sehr weit gehend -- DPN | |||||
| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Apr 28,2005,15:09 | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum | ||

"Kein Geld zu holen? Ganze Arbeit umsonst? Das kann ja wohl nicht sein!", muss es in ihm gedröhnt haben. "Also mal mit einer Strafanzeige drohen." So war wohl die Rechnung. Ging allerdings nicht auf. Also ließ er seiner Ankündigung nun auch Taten folgen :-):

Man fragt sich wirklich, ob denn dieser Mann vielleicht nicht (mehr) ausgelastet ist. Hat der vielleicht keine Abmahnopfer mehr? Man beachte auch die Wortwahl in seiner Strafanzeige. Mir fällt dazu nur 'Rumpelstilzchen' ein. :-)
Die Forderung an die Staatsanwaltschaft (!) nach Bekanntgabe einer evtl. Verurteilung des Beschwerdezentrums im Internet wollten wir jedenfalls schoneinmal, sozusagen in 'vorauseilendem Gehorsam', selbst erledigt haben. :-)
Dr. Peter Niehenke
Editor
Siehe auch den Eintrag in die Rechtsanwältedatenbank
--modified by DPN at Thu, Jun 16, 2005, 16:05:33
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