Re: RA Hiemenz, Freiburg: Alle versuchen sich ein wenig in der Abmahnerei


Re : Re: RA Hiemenz, Freiburg: Alle versuchen sich ein wenig in der Abmahnerei -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von Pater_Lingen ® , May 06,2005,20:59 Antwort schreiben   Zum Beginn des Threads   Forum
Man muss wohl unterscheiden zwischen Werbung und Information.
Ersteres ist theoretisch streng verboten, aber wer sich mal näher mit dem Problem Werbefaxe auseinandersetzt, weiß, wie schwierig es ist, sich erfolgreich dagegen zu wehren. Die "Rechtsprechung" lässt die Werbe-Opfer auch nach vielen Jahren und unzähligen Protesten praktisch im Regen stehen, und notgedrungen lässt man sich dann lieber nachts von einem Fax aus dem Schlaf wecken, als dass man anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, weil man erfahrungsgemäß gegen den Werber nichts unternehmen kann und nur auf den Kosten sitzenbleibt.

Ein anderer Fall liegt da vor, wenn es nicht um Werbung, sondern um Informationen geht. Z.B. hatte ein Anwalt (Ralf Möbius) einmal wegen "unverlangter Werbung" geklagt. Es ging um einen Spendenaufruf. Möbius hat in beiden Instanzen verloren. Die Gerichte erklärten, der Anwalt wollte nur abzocken, schließlich hatte er ja keine Werbung erhalten, sondern eben einen Spendenaufruf.
Möbius ist auch mir kein Unbekannter. Er hat die Kirche allgemein und ganz konkret meine Person in seinem Buch in schlimmster Weise diffamiert und wurde dafür von der Hannoveraner "Justiz" nicht nur gedeckt, sondern ich wurde obendrein "bestraft" (wegen "Beleidigung"), weil ich diese bewusste Verbreitung von *Unwahrheiten* über die Kirche resp. über mich nicht stillschweigend gebilligt habe. Diese "Verurteilung" habe ich bis heute nicht anerkannt, doch das ist ein anderes Thema.
Jedenfalls habe ich den entsprechenden Artikel der HAZ aus einem heise-Forumsbeitrag, von daher weiß ich auch, dass es um Möbius geht. Man findet die Informationen ohne Namensnennung aber auch hier:
http://www.cybay.de/news/meldungen/detail/03074.php?y=2003&a=1

Herr Dr. Niehenke könnte es also darauf ankommen lassen; mit (ge-) rechten Dingen geht es bei der "Justiz" ja ohnehin nicht zu. Er könnte geltend machen, dass es eben keine Werbung ist (was es m.E. wirklich nicht ist), sondern eine Information, die zu verbreiten er durchaus ein Recht hat, wenn man nicht gar eine Verpflichtung darin sehen will. Es ist m.E. defintiv falsch zu behaupten, man könne NICHT davon ausgehen, dass bei einem Rechtsanwalt Interesse an dem offenen Brief besteht; vielmehr spricht m.E. alles dafür, dass ein Rechtsanwalt Interesse an solch einem Brief hat oder wenigstens haben muss.

Allerdings glaube ich kaum, dass die "Justiz" sich auf die Seite des ungeliebten Editors stellen wird, erst recht dann nicht, wenn es um die Verbreitung von Kritik an der "staatlichen Obrigkeit" geht.

Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester



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