Die Sache wird hier etwas off-topic. Behalten wir im Auge, dass ein Anwalt mit einem Abmahnversuch gescheitert ist. Wie Herr Dr. Niehenke an anderer Stelle (http://justizirrtum.info/forum/posts/3183.html) richtig festgestellt hat, ist die Unterscheidung Werbung - Information auch bei Faxen notwendig. Wenn ich Texte publiziere, informiere ich oft auch diejenigen, über die ich schreibe (wofür mich RA Hiemenz wahrscheinlich kostenpflichtig und strafbewehrt abmahnen würde...).
Wirklich armselig, dass ich erst von Dritten davon erfahre, dass jemand meine persönlichen Daten ohne meine Einwilligung einfach auf seiner Homepage veröffentlicht, obendrein in einer "Verurteilungsschrift". Nach meinen Recherchen verletzt er damit mein Persönlichkeitsrecht, aber meine Rechte wurden ja schon von ganz Anfang an verletzt (durch die Lügenpropaganda gegen mich), und ein Ende ist erst abzusehen, wenn die "Justiz" durch Rechtsprechung ersetzt würde - vielleicht nicht in dieser Erdenzeit.Übrigens: Ich habe diese "Beleidigungs"-Verbrechen nicht vorenthalten. Die Abonnenten meines Newsletters haben einen entsprechenden Text mitsamt Würdigung dieser bewiesenermaßen verlogenen "Verurteilung" erhalten, den ich auch dem Editor bereits zugeschickt habe. Ob und was dann hier resp. in der "Richterdatenbank" veröffentlicht wird, wird man sehen.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester