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Re : Re: Ralfi -- Pater_Lingen | |||||
| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), May 08,2005,00:12 | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum | ||
Ob und was dann hier resp. in der "Richterdatenbank" veröffentlicht wird, wird man sehen.Wenn ich einen Text per Mail erhalte, dann gehe ich nicht automatisch davon aus, dass er durch die Redaktion im Beschwerdezentrum oder der Richterdatenbank veröffentlicht werden soll.
Normalerweise erhalten Beschwerdeführer, die sich mit der Bitte um Publikation Ihres Falles an uns wenden, eine Infomail mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen
Sehr geehrter Herr
Sie möchten einen Fall im Beschwerdezentrum bzw. der Richterdatenbank veröffentlichen? Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
Bitte, wann immer möglich, die Dokumente in elektronischer Form liefern.
Sie erleichtern uns unsere Arbeit sehr, wenn Sie dabei folgende Konventionen einhalten:
A 4- Seiten werden mit 125 dpi in Graustufen gescannt, der weiße Rand wird ‘weggeschnitten’ (sog. ‘Freistellen’ des Textteils), um die Files klein zu halten und Speicherplatz zu sparen. Danach wird das so gewonnene Bild (der Textteil) auf eine Breite von 560 Pixel verkleinert. Das so erhaltene Bild wird in niedriger Qualitätsstufe als jpg-File gespeichert (eine Seite A 4 darf also nicht mehr als max. 100 Kb Größe haben). Alle Dokument-Files im Beschwerdezentrum haben dieses Format. Wenn Sie viele Dokumente haben, brennen Sie bitte eine CD mit allen Files, die Sie uns dann zusenden. Wenn es wenige Dokumente sind, können Sie uns die Files als Anhang an eine Mail senden. Da es keine Gewähr dafür gibt, dass wir einen Fall auch bearbeiten (wir entscheiden dann nach Prüfung Ihres Berichts und der Unterlagen), können Sie, um sich unnötige Arbeit zu ersparen, zunächst auch die Dokumente per Post als Fotokopien schicken.
Wenn Sie die technischen Möglichkeiten nicht haben, Dokumente in elektronischer Form zu liefern, können wir für den Fall, dass es zu einer Veröffentlichung kommt, die Digitalisierung für Sie übernehmen. Dafür fällt allerdings eine kleine zusätzliche Aufwandsentschädigung an (für jeden von uns publizierten Fall fällt übrigens eine Bearbeitungsgebühr an, siehe unten).
Wenn bereits Urteile ergangen sind, müssen diese absatzweise kommentiert werden
Sie müssen Urteile, die gegen Sie ergangen sind, Absatz für Absatz kommentieren, WENN Sie die Urteile für falsch halten, damit wir (und später der Leser) leicht erkennen können, wo Sie die Fehler in der Urteilsbegründung sehen. Zum Vergleich siehe http://justizirrtum.info/faelle/rammenau/kommentiertesurteil.htm
Am einfachsten ist es, Sie schreiben das Urteil ab oder wandeln es via OCR (Texterkennung) in Text um und senden uns einen Textfile, der folgendermaßen aufgebaut ist:
Ein Absatz aus dem Urteil
*** Kommentar
.... [Ihre Anmerkungen]
Nächster Absatz aus dem Urteil
**** Kommentar
..... [Ihre Anmerkungen zu diesem Absatz]
Auf diese Weise können wir uns schnell einen Überblick verschaffen, was das Gericht festgestellt hat und welche Argumente Sie dagegen vorbringen.
Sie können uns auch einfach die Fotokopie des Urteils senden und die Absätze durchnummerieren. Die Kopie des Urteils senden Sie uns per Fax oder per Post, die Kommentare zu den einzelnen Absätzen in einer Mail. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, muss aber der Text des Urteils ohnehin vorliegen ...
Für jeden von uns bearbeiteten Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr an
Die Redaktion arbeitet ehrenamtlich und erhält für die vielen Stunden Arbeit, die in einem Fall stecken (siehe oben), keine finanzielle Entschädigung. Wir erwarten allerdings von den Beschwerdeführern, dass Sie sich an unseren Unkosten beteiligen, wenn wir uns eines Falls redaktionell annehmen (Kosten für Telefon, Porto, Kopierkosten, Büromaterial, Computer, Internet etc.). Wichtig: Diese Gebühr ist kein Lohn für irgendeine Leistung, es können also aus der Zahlung der Gebühr keinerlei Forderungen gegen uns abgeleitet werden. Die Gebühr hat den Status einer Spende und ist nichts weiter als eine Beteiligung an unseren Fixkosten. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt EUR 50,- (selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie etwas mehr zu spenden bereit und in der Lage sind).
Der dieser Mail beigefügte Auftrag (pdf-File) muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben und uns mit Originalunterschrift per Post geschickt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Niehenke
Editor
--modified by DPN at Sun, May 08, 2005, 00:15:52
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