Anleitung: Veröffentlichung eines Falles in Beschwerdezentrum/Richterdatenbank


Re : Re: Ralfi -- Pater_Lingen
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), May 08,2005,00:12 Antwort schreiben   Zum Beginn des Threads   Forum
Hallo Pater Lingen
Ob und was dann hier resp. in der "Richterdatenbank" veröffentlicht wird, wird man sehen.
Wenn ich einen Text per Mail erhalte, dann gehe ich nicht automatisch davon aus, dass er durch die Redaktion im Beschwerdezentrum oder der Richterdatenbank veröffentlicht werden soll.

Normalerweise erhalten Beschwerdeführer, die sich mit der Bitte um Publikation Ihres Falles an uns wenden, eine Infomail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen
Sehr geehrter Herr

Sie möchten einen Fall im Beschwerdezentrum bzw. der Richterdatenbank veröffentlichen? Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Publikation des Falles durch Sie selbst in eigener Verantwortung in einem unserer Foren

Sie können Ihren Fall selbst in dem ‘passenden’ Forum (zum Themenschwerpunkt der einzelnen Foren siehe unsere Rubrik ‘Wie und wozu’ unter http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm) vorstellen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Beitrag nur Wirkung haben kann, wenn der Leser sich schnell (Leser sind ungeduldig) orientieren kann, worum es geht, und wenn er es ‘gut aufbereitet’ geboten bekommt. Leser interessieren sich nicht per se für Unrecht, das anderen widerfährt. Sie interessieren sich dann, wenn es interessant zu lesen ist oder wenn sie den Eindruck haben, dass es sie selbst auch betreffen könnte. Wenn Sie einen sehr langen Text schreiben und keine markanten Zwischenüberschriften einfügen (vor und hinter der Überschrift eine Leerzeile !!), dann werden viele Leser durch die Fülle an Text ‘erschlagen’ und lesen nicht weiter. Zwischenüberschriften müssen so gewählt sein, dass eine ‘Kurzform’ des Berichts aus den Überschriften ableitbar ist, damit der Leser sofort erkennen kann, ob ihn der Stoff interessiert. Kann er das nicht erkennen, klickt er sofort weiter (der durchschnittliche User verbringt auf einer Internetseite gerade mal 30 Sekunden). Sehr gut wirkt, wenn Sie ein Bild (Grafik oder Foto) einbinden können und wenn Sie wesentliche Dokumente zum Beleg Ihrer Aussagen vorweisen können und in Ihrem Beitrag zu diesen Dokumenten verlinken. (Dazu müssen Sie eigenen Webspace haben, auf dem Sie die entsprechenden Fotos und Dokumente ablegen können, so dass Sie von dem Artikel aus darauf verlinken können.)

2. Redaktionell recherchierter Beitrag über Ihren Fall

Unsere Kapazität ist, wie schon erwähnt, sehr begrenzt. Wir müssen daher auswählen, welche Fälle wir redaktionell bearbeiten können. Für einen redaktionell bearbeiteten Fall müssen wir in der Regel zwischen etwa 8 Stunden und 100 (!) Stunden Arbeitszeit aufwenden (für unseren bisher umfangreichsten Fall haben wir etwa 100 Stunden Arbeitszeit benötigt, siehe http://85.10.196.204/rammenau.htm). Falls Sie möchten, dass Ihr Fall redaktionell bearbeitet wird, benötigen wir zunächst einen kurzen Bericht, in dem Sie Ihre Vorwürfe stichpunktartig konkretisieren (dieser Bericht sollte eine Länge haben, die etwa 4.000 bis 5.000 Zeichen nicht überschreitet – für die Älteren: etwa 3 Seiten DIN A 4 Schreibmaschine). Wichtig ist: Wir benötigen Dokumente und/oder die Adressen (und Telefonnummern) von Zeugen, die Ihre Aussagen belegen. Aussagen, die Sie nicht belegen können, werden von uns nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet (in dem Fall sind Sie selbst dann der einzige Zeuge), weil wir uns nicht der Gefahr von Prozessen wegen übler Nachrede und/oder um Schadenersatz aussetzen können und wollen. Bitte schauen Sie sich in den verschiedenen Rubriken die Falldarstellungen an, um zu sehen, wie wir einen Fall dokumentieren.

Bitte, wann immer möglich, die Dokumente in elektronischer Form liefern.

Sie erleichtern uns unsere Arbeit sehr, wenn Sie dabei folgende Konventionen einhalten:
A 4- Seiten werden mit 125 dpi in Graustufen gescannt, der weiße Rand wird ‘weggeschnitten’ (sog. ‘Freistellen’ des Textteils), um die Files klein zu halten und Speicherplatz zu sparen. Danach wird das so gewonnene Bild (der Textteil) auf eine Breite von 560 Pixel verkleinert. Das so erhaltene Bild wird in niedriger Qualitätsstufe als jpg-File gespeichert (eine Seite A 4 darf also nicht mehr als max. 100 Kb Größe haben). Alle Dokument-Files im Beschwerdezentrum haben dieses Format. Wenn Sie viele Dokumente haben, brennen Sie bitte eine CD mit allen Files, die Sie uns dann zusenden. Wenn es wenige Dokumente sind, können Sie uns die Files als Anhang an eine Mail senden. Da es keine Gewähr dafür gibt, dass wir einen Fall auch bearbeiten (wir entscheiden dann nach Prüfung Ihres Berichts und der Unterlagen), können Sie, um sich unnötige Arbeit zu ersparen, zunächst auch die Dokumente per Post als Fotokopien schicken.

Wenn Sie die technischen Möglichkeiten nicht haben, Dokumente in elektronischer Form zu liefern, können wir für den Fall, dass es zu einer Veröffentlichung kommt, die Digitalisierung für Sie übernehmen. Dafür fällt allerdings eine kleine zusätzliche Aufwandsentschädigung an (für jeden von uns publizierten Fall fällt übrigens eine Bearbeitungsgebühr an, siehe unten).

Wenn bereits Urteile ergangen sind, müssen diese absatzweise kommentiert werden

Sie müssen Urteile, die gegen Sie ergangen sind, Absatz für Absatz kommentieren, WENN Sie die Urteile für falsch halten, damit wir (und später der Leser) leicht erkennen können, wo Sie die Fehler in der Urteilsbegründung sehen. Zum Vergleich siehe http://justizirrtum.info/faelle/rammenau/kommentiertesurteil.htm

Am einfachsten ist es, Sie schreiben das Urteil ab oder wandeln es via OCR (Texterkennung) in Text um und senden uns einen Textfile, der folgendermaßen aufgebaut ist:

Ein Absatz aus dem Urteil

*** Kommentar
.... [Ihre Anmerkungen]

Nächster Absatz aus dem Urteil

**** Kommentar
..... [Ihre Anmerkungen zu diesem Absatz]

Auf diese Weise können wir uns schnell einen Überblick verschaffen, was das Gericht festgestellt hat und welche Argumente Sie dagegen vorbringen.

Sie können uns auch einfach die Fotokopie des Urteils senden und die Absätze durchnummerieren. Die Kopie des Urteils senden Sie uns per Fax oder per Post, die Kommentare zu den einzelnen Absätzen in einer Mail. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, muss aber der Text des Urteils ohnehin vorliegen ...


Für jeden von uns bearbeiteten Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr an

Die Redaktion arbeitet ehrenamtlich und erhält für die vielen Stunden Arbeit, die in einem Fall stecken (siehe oben), keine finanzielle Entschädigung. Wir erwarten allerdings von den Beschwerdeführern, dass Sie sich an unseren Unkosten beteiligen, wenn wir uns eines Falls redaktionell annehmen (Kosten für Telefon, Porto, Kopierkosten, Büromaterial, Computer, Internet etc.). Wichtig: Diese Gebühr ist kein Lohn für irgendeine Leistung, es können also aus der Zahlung der Gebühr keinerlei Forderungen gegen uns abgeleitet werden. Die Gebühr hat den Status einer Spende und ist nichts weiter als eine Beteiligung an unseren Fixkosten. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt EUR 50,- (selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie etwas mehr zu spenden bereit und in der Lage sind).

Der dieser Mail beigefügte Auftrag (pdf-File) muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben und uns mit Originalunterschrift per Post geschickt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Niehenke
Editor

--modified by DPN at Sun, May 08, 2005, 00:15:52



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