Auch vielen österreichischen Juristen kann Humanität nur gegen erbittern Wider- Aus dem Ausland
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Eingegeben von: DPN ®

09/24/2004, 13:37:56

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«Für Richter Dr. Thomas Schrammel musste der heutige Tag eine besondere Genugtuung sein, ist er doch jener Richter, der sich 2001, als erster und einziger Richter Österreichs, geweigert hatte, einen nach § 209 Angeklagten zu verurteilen. Das Oberlandesgericht Wien hat ihn damals schließlich dazu gezwungen (siehe Jus AMANDI: Gewissensgefangene in Österreich). Heute konnte Dr. Schrammel nicht nur seiner Überzeugung gemäß entscheiden und einen Freispruch fällen, sondern auch noch die Republik Österreich zum umfassenden Schadenersatz an das Opfer des § 209 verpflichten.

Zwei Klassen von Opfern

Eine derartige Rehabilitierung können aber nur jene Opfer des § 209 erlangen, die sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt haben (dzt. sind dort noch etwa 10 Verfahren anhängig). Alle die das nicht getan haben, bleiben auf Jahre hinweg wegen eines Sexualdeliktes vorbestraft und erhalten keinerlei Wiedergutmachung, weder für den seelischen Schmerz noch für ihre Verteidigungskosten und die (vielfach erfolgte) Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz.»

Es kann sich sogar nachträglich noch lohnen, standhaft geblieben zu sein und seine Rechte eingefordert zu haben. Wer von Beginn an zu feige war, geht halt leer aus.

Besondere Verantwortung für diese widerlichen Vorkommnisse trägt der Menschenrechtsverletzer Richter am OLG Wien Dr. Gerhard Gallent.

DPN

Related link: Ein Loblied auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

--modified by DPN at Fri, Sep 24, 2004, 14:27:15







Modified by DPN at Sun, Dec 25, 2005, 03:57:01

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